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Änderung der Hebammengebührenordnung

Mit der Verordnung wird die Vergütung in Baden-Württemberg erbrachter geburtshilflicher Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern für beihilfeberechtigte beziehungsweise privat versicherte Frauen an die Vergütung im System der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. Dadurch werden bestehende Vergütungsnachteile ausgeglichen, die sich bei der geburtshilflichen Versorgung beihilfeberechtigter beziehungsweise privat versicherter Frauen im Vergleich zur Versorgung von gesetzlich versicherten Frauen ergeben.

Zusätzlich wird für die Rechnungsstellung durch Hebammen und Entbindungspfleger nach der Hebammengebührenordnung (HebGebO) ein Muster für einen maschinenlesbaren Vordruck eingeführt, das bei der Rechnungsstellung zu beachten ist. Hierdurch sollen der Verwaltungsaufwand bei den Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen vermindert und die Bearbeitungszeiten für entsprechende Kostenerstattungsanträge gesenkt werden.

Sie können den Verordnungsentwurf bis zum 6. Mai 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Verordnung zur Änderung der Hebammengebührenordnung (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zur Hebammengebührenverordnung

5. Kommentar von :90555

ET berücksichtigen, Faktor erhöhen wie in Sachsen-Anhalt oder in Bremen

Im Rechnungsmuster für den Gebührennachweis sollte statt "Geburtsdatum" besser "Rechnungsmuster/ET" stehen. Der maximale Faktor für nicht geburtshilfliche Leistungen sollte mindestens auf 2,0 erhöht werden wie in Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-HebVergVST2021pP1 oder generell alle Leistungen auf

Im Rechnungsmuster für den Gebührennachweis
sollte statt "Geburtsdatum" besser "Rechnungsmuster/ET" stehen.
Der maximale Faktor für nicht geburtshilfliche Leistungen sollte mindestens auf 2,0 erhöht werden wie in Sachsen-Anhalt:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-HebVergVST2021pP1
oder generell alle Leistungen auf maximal 2.2-fach - wie in Bremen:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gebuehrenverordnung-fuer-hebammen-und-entbindungspfleger-vom-25-februar-2010-159530?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d .
Beste Grüße

4. Kommentar von :87972

Was ist zielführend?

Ich bin mir nicht sicher ob die aktuelle Diskussion eine Sackgasse ist. Ein gesamter Berufsstand steht auf der Kippe und wird nicht gesehen. Der Anteil der Hebammen als Berufsgruppe ist im Vergleich zur Pflege sehr klein und hat eine fehlende Lobby. Und dennoch sprechen wir von einer tragenden Rolle bezüglich Vorsorge, Beratung und legen häufig den

Ich bin mir nicht sicher ob die aktuelle Diskussion eine Sackgasse ist. Ein gesamter Berufsstand steht auf der Kippe und wird nicht gesehen. Der Anteil der Hebammen als Berufsgruppe ist im Vergleich zur Pflege sehr klein und hat eine fehlende Lobby. Und dennoch sprechen wir von einer tragenden Rolle bezüglich Vorsorge, Beratung und legen häufig den Grundstein für körperliches Wohlergehen und Gesundheit. Wie sollen die Hebammen diesen Anspruch gerecht werden, wenn Zeitdruck, Wirtschaftlichkeit und fehlende Entlastung unser täglich Brot sind. Während andere Berufsgruppen mit ähnlicher Verantwortung weitaus weniger finanzielle Belastungen ausgesetzt sind, kämpfen wir mit geringer Bezahlung, kostspieligen Pflichten (Fortbildungen) und den steigenden Anforderungen der Familien. Wir haben einen sozialen Beruf mit hoher Verantwortung bei zu geringer Bezahlung welche eine Überlastung nach sich zieht.
Es muss dringend eine finanzielle Anpassung her gekoppelt mit finanzieller Entlastung.
Ob hier eine Erhöhung eines einzelnen Abrechnungspostens nur für Privat Versicherte ausreichend Ausgleich schafft? - Meiner Meinung nach, nein. Die Versicherung muss bezahlbar werden, die Vergütung angepasst. Fertig

3. Kommentar von :Mirjam

Noch mehr Hebammenknappheit?

So sehr ich mir ein System wünschen würde, in dem alle gleichgestellt sind, so sehr sorge ich mich auch, ob sich die Hebammenknappheit verschärft. Vermutlich benötigt man private Patienten, um die gesetzlichen Budgets, die nicht an Inflation und Versicherungskosten angepasst sind, zu kompensieren. Vielleicht kann man hier Ausgleiche anbieten?

So sehr ich mir ein System wünschen würde, in dem alle gleichgestellt sind, so sehr sorge ich mich auch, ob sich die Hebammenknappheit verschärft.
Vermutlich benötigt man private Patienten, um die gesetzlichen Budgets, die nicht an Inflation und Versicherungskosten angepasst sind, zu kompensieren.
Vielleicht kann man hier Ausgleiche anbieten? Weniger Betriebskosten per Gesetz?

2. Kommentar von :M. Schieffer

Angleichung an Gesetzliche KK

Ihr schreibt auf Instagram, dass die Gebühren der privat Versicherten an die der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen werden sollen. Hier ist nun die Rede von einer Erhöhung des Privatsatzes von 1,8 auf bis zu 2,3. Was denn nun? Noch schlechter als unter Mindestlohn kann man Hebammen doch wirklich nicht mehr vergüten. Guckt dass die aktuellen

Ihr schreibt auf Instagram, dass die Gebühren der privat Versicherten an die der gesetzlichen Krankenkassen angeglichen werden sollen. Hier ist nun die Rede von einer Erhöhung des Privatsatzes von 1,8 auf bis zu 2,3. Was denn nun?
Noch schlechter als unter Mindestlohn kann man Hebammen doch wirklich nicht mehr vergüten.
Guckt dass die aktuellen Gebührenverhandlungen in Berlin zu unseren Gunsten ausfallen und die Gebührenpositionen komplett neu aufgestellt werden und es auch im Wochenbett möglich ist nach Zeit abzurechnen. Hebt die Vergütung bei den gesetzlich Versicherten an, damit sich die Zweiklassenmedizin nicht noch mehr verstärkt. Und ja, wenn BaWü als einzige Maßnahme um Hebammen akut zu unterstützen den Privatsatz anheben kann, dann tut das bittebitte! Aber dann nennt es bitte auch so und schreibt nicht, ihr würdet die Gebührensätze der Privaten den gesetzlichen angleichen, das käme nämlich einer Katastrophe gleich. Bin vor Schreck fast an meinem Brot erstickt. Mein Herz ist auch ganz sicher kurz stehengeblieben...

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung dazu. Durch die Verordnung soll die Vergütung der Hebammen verbessert werden, wenn sie Geburtshilfe bei beihilfeberechtigten beziehungsweise privat versicherten Frauen leisten. Bisher können Hebammen Gebühren bis 1,8-fachen der in dem Vertrag über die Versorgung mit

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung dazu. Durch die Verordnung soll die Vergütung der Hebammen verbessert werden, wenn sie Geburtshilfe bei beihilfeberechtigten beziehungsweise privat versicherten Frauen leisten. Bisher können Hebammen Gebühren bis 1,8-fachen der in dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach Paragraf 134a SGB V („Hebammenhilfe-Vertrag“) genannten Beträge erheben. Dieser Steigerungssatz wird für geburtshilfliche Leistungen auf das bis zu 2,3-fache angehoben. Dadurch können Hebammen für geburtshilfliche Leistungen für beihilfeberechtigte beziehungsweise privat versicherte Frauen eine Vergütung bis zum 2,3-fachen der im Hebammenhilfe-Vertrag festgelegten Beträge in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

1. Kommentar von :ohne Name 86961

Ich bin schockiert

Unter dem Instagramkonto Initiative für Hebammen, kann man sich durchlesen, wie lächerlich wenig wir Hebammen aktuell verdienen. Keine Anpassung der Gebühren teilweise seit 2017, trotz steigender Kosten, steigender Krankenkassenbeiträge(knapp 1000€ pro Monat , steigender Berufshaftpflichtversicherung (aktuell ca 13.000 pro Jahr), soll nun weiter an

Unter dem Instagramkonto Initiative für Hebammen, kann man sich durchlesen, wie lächerlich wenig wir Hebammen aktuell verdienen. Keine Anpassung der Gebühren teilweise seit 2017, trotz steigender Kosten, steigender Krankenkassenbeiträge(knapp 1000€ pro Monat , steigender Berufshaftpflichtversicherung (aktuell ca 13.000 pro Jahr), soll nun weiter an den Hebammen gespart werden.
Privatversichere sind oft ein Grund wieso Hebammen überhaupt noch Kurse anbieten können (zb Geburtsvorbereitung für gesetzliche, Bruttoeinnahme pro Stunde 7,96€). Wenn alle im Kirs gesetzlich sind, dann lohnt sich fast nichtmal die Anfahrt. Wir sind so limitiert in unseren Einnahmen, dass es irgendwann keine Hebammen mehr geben wird. Nicht weil sie nicht wollen, faul sind oder eine bessere Work-Life Balance anstreben.
Nein, weil sie weggespart wurden. Hebammen verdienen unter Mindestlohn bei zb Wochenbettbesuchen. Lasst ihnen wenigstens die Möglichkeit, ein bisschen mehr mit privat Versicherten zu verdienen.